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Durch eine Neuregelung im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetz vom 23.10.2024 wird ab dem 01.01.2026 der digitale Steuerbescheid zur Regel, d.h. viele Steuerbescheide werden künftig ohne vorherige Zustimmung automatisch elektronisch zugestellt.
Der elektronische Bescheid im PDF-Format ersetzt den Papierbescheid und ist somit rechtsverbindlich.
Auf Antrag kann auf die elektronische Zustellung verzichtet und eine postalische Bekanntgabe beantragt werden.
Seit dem 01. Januar 2025 ist der Empfang und Versand von E-Rechnungen für Unternehmen im B2B in Deutschland verpflichtend. Dafür ist es erforderlich, dass Sie den Prozess des Rechnungseingangs in Ihrem Unternehmen anpassen. Eventuell haben Sie bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Wenn nicht, führen Sie zeitnah passende Software-Lösungen ein und passen Sie Ihre Prozesse an.
Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis zum 31. Dezember 2027. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen Unterstützung sowie spezielle Software-Lösungen zur Erweiterung Ihrer Buchhaltung zum Thema E-Rechnung an.